Rechtsprechung
LG Frankfurt/Oder, 20.11.2012 - 16 S 47/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Fallen des Fristendes hinsichtlich der Geltendmachung von Einwendungen gegen eine Betriebskostenabrechnung stets auf das Ende des Kalendermonats
- Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Kurzinformation)
Einwendungsausschlussfrist (1)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Betriebskostenabrechnung: Wann endet die Frist für Einwendungen?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)
Ende der Einwendungsfrist bei Betriebskostenabrechnungen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
12-monatige Einwendungsfrist gegen Betriebskostenabrechnung endet mit Ablauf des zwölften Monats - Kein Fristende Tag genau zwölf Monate nach Zugang der Abrechnung
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- beck-blog (Kurzanmerkung)
Verlängerte Einwendungsfrist?
Verfahrensgang
- AG Frankfurt/Oder, 10.02.2012 - 2.2 C 825/11
- LG Frankfurt/Oder, 20.11.2012 - 16 S 47/12
Wird zitiert von ...
- LG Berlin, 25.10.2016 - 63 S 35/16
Wohnraummietvertrag: Ablauf der Einwendungsfrist gegen eine …
Sofern das Amtsgericht die Auffassung unter Berufung auf ein jeglicher Begründung entbehrendes Urteil des LG Frankfurt (Oder) (v. 20.11.2012 - 16 S 47/12 - juris) meint, die Widerspruchsfrist laufe jeweils bis zum Ende des Monats, ergibt sich das Gegenteil bereits aus dem Gesetz.