Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Oder, 20.11.2012 - 16 S 47/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,44631
LG Frankfurt/Oder, 20.11.2012 - 16 S 47/12 (https://dejure.org/2012,44631)
LG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 20.11.2012 - 16 S 47/12 (https://dejure.org/2012,44631)
LG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 20. November 2012 - 16 S 47/12 (https://dejure.org/2012,44631)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,44631) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Kurzinformation)

    Einwendungsausschlussfrist (1)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Betriebskostenabrechnung: Wann endet die Frist für Einwendungen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Ende der Einwendungsfrist bei Betriebskostenabrechnungen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    12-monatige Einwendungsfrist gegen Betriebskostenabrechnung endet mit Ablauf des zwölften Monats - Kein Fristende Tag genau zwölf Monate nach Zugang der Abrechnung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • beck-blog (Kurzanmerkung)

    Verlängerte Einwendungsfrist?

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • LG Berlin, 25.10.2016 - 63 S 35/16

    Wohnraummietvertrag: Ablauf der Einwendungsfrist gegen eine

    Sofern das Amtsgericht die Auffassung unter Berufung auf ein jeglicher Begründung entbehrendes Urteil des LG Frankfurt (Oder) (v. 20.11.2012 - 16 S 47/12 - juris) meint, die Widerspruchsfrist laufe jeweils bis zum Ende des Monats, ergibt sich das Gegenteil bereits aus dem Gesetz.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht